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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

von A.VIERLING GmbH

Um die Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen (zukünftig Kunde genannt) und der A.VIERLING GmbH (zukünftig Verkäufer genannt) zu regeln, gelten im Geschäftsverkehr mit der A.VIERLING GmbH grundsätzlich die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen:

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die AGB des Verkäufers gelten für alle Verkäufe, Lieferungen und Leistungen von beweglichen Sachen nach Maßgaben eines geschlossenen Vertrages bzw. eines verbindlichen Auftrages.
  2. Etwaige von diesen AGB abweichende Vereinbarungen werden vom Verkäufer grundsätzlich erst einmal abgelehnt. Gültigkeit erhalten abweichende Vereinbarungen erst nach schriftlicher Bestätigung durch des Verkäufers.
  3. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Endverbrauchern als Kunden (zukünftig Endverbraucher als Kunde genannt) als auch gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Absatz 1 BGB (zukünftig Unternehmer als Kunde genannt) als Kunden soweit in dem betreffenden Paragraphen eine eindeutige Differenzierung vorgenommen wird.

§ 2 Angebot, Vertragsabschluss

  1. lle versandten Angebote des Verkäufers sind freibleibend und haben eine Gültigkeit von 6 Wochen ab Eingang des Angebots beim Kunden.
  2. Sofern eine Bestellung von einem Unternehmer als Kunden als Angebot gem. § 145 BGB anzusehen ist, kann der Verkäufer dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen.
  3. Die vom Endverbraucher als Kunden unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Der Verkäufer kann dieses Angebot innerhalb von 2 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden.

§ 3 Überlassene Unterlagen

  1. An allen mit dem Angebot zusammenhängenden Informationen / Daten / Unterlagen / Bildmaterial / Zeichnungen ob in Papier- oder elektronischer Form behält sich der Verkäufer Eigentum, Urheberrechte und sonstige Rechte vor. Diese dürfen Dritten weder zugänglich noch weiter gegeben werden ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers.
  2. Soweit das Angebot nicht innerhalb der Frist von § 2 Abs. 2 bzw. 3 angenommen wird, sind die überlassenen Unterlagen zeitnah zurück zu senden.

§ 4 Preise, Zahlungsverpflichtungen, Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die Preise gem. der aktuellen Preisliste zuzüglich Versandkosten. Hiervon abweichende Preise sind etwaigen Aktionsangeboten zu entnehmen bzw. bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit dem Verkäufer.
  2. Alle Preise verstehen sich grundsätzlich netto zuzüglich Mehrwertsteuer und werden jeweils in der in Deutschland gültigen Währung (aktuell = Euro) ausgewiesen.
  3. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das/die gem. Kaufvertrag vereinbarte/n Bankverbindung/en bzw. gem. der auf der Rechnung ausgewiesene/n Bankverbindung/en zu erfolgen. Ein Abzug von Skonto ist nur bei Ausweis auf der Rechnung und/oder anderer schriftlicher gesonderter Vereinbarung zulässig.
  4. Sofern nichts anderes vereinbart bzw. vermerkt wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % bei Endverbrauchern als Kunden und 8 % für Unternehmer als Kunden über dem jeweiligen Basiszins p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt im Einzelfall vorbehalten.
  5. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

§ 5 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte

Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Lieferzeit

  1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Eine Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten
  2. Soweit Ausführungsfristen vereinbart bzw. Grundlage für die Auftragserteilung waren, verlängert sich eine solche Frist bei Streik und in Fällen höherer Gewalt, und zwar um die Dauer der Verzögerung.
  3. Kommt der Unternehmer als Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Verkäufer berechtigt, den ihm insoweit entstanden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Unternehmer als Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
  4. Kommt der Endverbraucher als Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Verkäufer berechtigt, den ihm hierdurch entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Endverbraucher als Kunden bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Endverbraucher als Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.
  5. Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzuges für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung i. H. v. 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
  6. Weitere gesetzlichen Ansprüche und Rechte des Kunden wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

§ 7 Gefahrenübergang bei Versendung

Wird die Ware an den Kunden versandt, so geht mit der Absendung an den Kunden, spätestens mit Verlassen des Lagers/Werks die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Kaufware auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Kaufware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

  1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der dem Kunden gelieferten Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefer-/Kaufvertrag vor. Des Weiteren gilt für Unternehmer als Besteller dies auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn nicht ausdrücklich hierauf berufen. Der Verkäufer ist berechtigt, die Kaufsache zurück zu nehmen, wenn der Unternehmer als Kunde sich vertragswidrig verhält.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln und diese gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend schützen. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf seine eigenen Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigten, wenn die gelieferte Kaufsache gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer erfolgreichen Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den dem Verkäufer entstandenen Ausfall.
  3. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets Namens und im Auftrag des Verkäufers. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist. Gilt als vereinbart, dass der Kunde dem Verkäufer anteilsmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für den Verkäufer verwahrt. Zur Sicherung der Forderungen des Verkäufers gegen den Kunden tritt der Kunde auch solche Forderungen an den Verkäufer ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; der Verkäufer nimmt diese Abtretung schon jetzt an.
  4. Soweit Sicherheiten vereinbart wurden, verpflichtet sich der Verkäufer, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress

Soweit der Kunde Unternehmer ist gilt folgendes:


  1. Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  2. Mängelansprüche verjähren bei Neuware in 12 Monaten und bei gebrauchter Ware nach 3 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware beim Kunden. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz gem. § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Absatz 1 BGB (Rückgriffsanspruch und § 634a Abs. 1 BGB (Baumängel)) längere Fristen zwingende vorschreibt. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
  3. Solle trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
  4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche – vom Vertrag zurück treten oder die Vergütung mindern.
  5. Mängelansprüche bestehen nicht, bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder auf Grund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
  6. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
  7. Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehende Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Kunden gegen den Verkäufers gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
  8. Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs im Sinne von § 444 BGB (Erklärung des Verkäufers, dass der Kaufgegenstand bei Gefahrübergang eine bestimmte Eigenschaft hat und dass der Verkäufer verschuldensunabhängig für alle Folgen ihres Fehlens einstehen will) richten sich die Rechte des Kunden ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Soweit der Kunde Endverbraucher ist gilt folgendes:


  1. Im Fall von Mängeln hat der Kunde zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anders ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
  2. Schadenersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Kunde erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadenersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
  3. Wir haften unbeschadet vorstehender Regelung und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haben wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
  4. Wir haften auch für Schäden die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalspflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfacher fahrlässigen Verletzungen, nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten, haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1-3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
  5. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 10 Widerrufsbelehrungen für den Fernabsatz

Widerrufsrecht


Ist der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. § 312d BGB i. V. m. §§ 355, 356 BGB.


Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB.


Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:


Internet: www.asosmobil.de
Mail: info@asosmobil.de


Widerrufsfolgen


Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangener Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter “Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise” versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.


Ende der Widerrufsbelehrung

§ 11 Datenschutz

Die Verarbeitung der Daten erfolgt nach Maßgabe des geltenden Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienstdatenschutzgesetz (TDDSG).


Alle von Ihnen erhalten Daten werden erhoben, verarbeitet, genutzt und an beauftragte Partner weitergegeben, soweit dies für die Durchführung des Liefer-/Kaufvertrages und der weiteren Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und uns notwendig ist.

§ 12 Sonstiges

  1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Bei Unternehmer als Kunde ist Erfüllungs-/Zahlungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Bei Verträgen mit Endnutzern als Kunden ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers, wenn der Endnutzer als Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat hat.
  3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
  4. ollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Bei Unternehmer als Kunden verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.

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